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   OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09   

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OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09 (https://dejure.org/2009,7059)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.2009 - 2 Bs 152/09 (https://dejure.org/2009,7059)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 (https://dejure.org/2009,7059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 212a Abs. 1 BauGB; §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 1 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse für ein Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine einem Dritten erteilte Baugenehmigung nach Fertigstellung des Baukörpers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse für ein Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine einem Dritten erteilte Baugenehmigung nach Fertigstellung des Baukörpers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2010, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09
    Dergleichen wird man hier annehmen können, da sich die Antragsteller auf einen Verstoß gegen die ihrer Ansicht nach nachbarschützende Zwei-Wohnungsklausel im Bebauungsplan W. sowie eine zugleich bewirkte Verletzung ihres Anspruchs auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung des Baugebiets nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO berufen und die Zwei-Wohnungsklausel Ausdruck der Art der baulichen Nutzung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, BVerwGE 107, 256, 260; Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69, 80; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, NordÖR 2009, 310, 312).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09
    Dergleichen wird man hier annehmen können, da sich die Antragsteller auf einen Verstoß gegen die ihrer Ansicht nach nachbarschützende Zwei-Wohnungsklausel im Bebauungsplan W. sowie eine zugleich bewirkte Verletzung ihres Anspruchs auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung des Baugebiets nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO berufen und die Zwei-Wohnungsklausel Ausdruck der Art der baulichen Nutzung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, BVerwGE 107, 256, 260; Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69, 80; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, NordÖR 2009, 310, 312).
  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09
    Dergleichen wird man hier annehmen können, da sich die Antragsteller auf einen Verstoß gegen die ihrer Ansicht nach nachbarschützende Zwei-Wohnungsklausel im Bebauungsplan W. sowie eine zugleich bewirkte Verletzung ihres Anspruchs auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung des Baugebiets nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO berufen und die Zwei-Wohnungsklausel Ausdruck der Art der baulichen Nutzung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, BVerwGE 107, 256, 260; Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69, 80; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, NordÖR 2009, 310, 312).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09
    In einem solchen Fall kann das mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen in Bezug auf den Baukörper und seine Auswirkungen zu verhindern, nicht mehr erreicht werden und stellt sich deshalb die Inanspruchnahme des Gerichts durch den Nachbarn für seine subjektive Rechtsstellung als unnütz dar (vgl. z.B. VGH München, Beschl. v. 4.3.2009, 2 CS 08.3331, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.2009, BauR 2009, 639, zur Fertigstellung des Rohbaus; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.1.2005, BauR 2005, 1762; OVG Bremen, Beschl. v. 29.9.2003, NordÖR 2003, 447).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 8 S 2720/04

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bei

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09
    In einem solchen Fall kann das mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen in Bezug auf den Baukörper und seine Auswirkungen zu verhindern, nicht mehr erreicht werden und stellt sich deshalb die Inanspruchnahme des Gerichts durch den Nachbarn für seine subjektive Rechtsstellung als unnütz dar (vgl. z.B. VGH München, Beschl. v. 4.3.2009, 2 CS 08.3331, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.2009, BauR 2009, 639, zur Fertigstellung des Rohbaus; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.1.2005, BauR 2005, 1762; OVG Bremen, Beschl. v. 29.9.2003, NordÖR 2003, 447).
  • OVG Bremen, 29.09.2003 - 1 B 345/03

    Sichtschutzwand aus Holz; einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn - Aussetzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09
    In einem solchen Fall kann das mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen in Bezug auf den Baukörper und seine Auswirkungen zu verhindern, nicht mehr erreicht werden und stellt sich deshalb die Inanspruchnahme des Gerichts durch den Nachbarn für seine subjektive Rechtsstellung als unnütz dar (vgl. z.B. VGH München, Beschl. v. 4.3.2009, 2 CS 08.3331, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.2009, BauR 2009, 639, zur Fertigstellung des Rohbaus; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.1.2005, BauR 2005, 1762; OVG Bremen, Beschl. v. 29.9.2003, NordÖR 2003, 447).
  • VGH Bayern, 04.03.2009 - 2 CS 08.3331

    Nachbarstreit; Eilrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Getränkemarkt;

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09
    In einem solchen Fall kann das mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen in Bezug auf den Baukörper und seine Auswirkungen zu verhindern, nicht mehr erreicht werden und stellt sich deshalb die Inanspruchnahme des Gerichts durch den Nachbarn für seine subjektive Rechtsstellung als unnütz dar (vgl. z.B. VGH München, Beschl. v. 4.3.2009, 2 CS 08.3331, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.2009, BauR 2009, 639, zur Fertigstellung des Rohbaus; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.1.2005, BauR 2005, 1762; OVG Bremen, Beschl. v. 29.9.2003, NordÖR 2003, 447).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 9 VR 1.22

    Eilantrag gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung abgelehnt

    Dementsprechend entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für den Aussetzungsantrag einer Umweltvereinigung, soweit der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt und die Folgen, auf deren vorläufige Verhinderung der Eilantrag zielt, bereits irreversibel eingetreten sind (vgl. zum Baurecht OVG Berlin, Beschluss vom 28. August 2001 - 2 SN 11.01 - DÖV 2001, 1055; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 22. November 2002 - 3 B 319/02 - BRS 65 Nr. 199; OVG Bremen, Beschluss vom 29. September 2013 - 1 B 345/03 - NordÖR 2003, 447; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 - BRS 74 Nr. 193).
  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Dieses Ziel ist nicht mehr zu erreichen, nachdem die fünf Anlagen in der Zwischenzeit errichtet worden sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.10.2009, 2 Bs 152/09, BRS 74 Nr. 193, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom

    Schließlich kommt eine Einschränkung des Rechtsschutzbedürfnisses auf bestimmte Rügepunkte, wie dies teilweise in der Rechtsprechung gehandhabt wird, nach Auffassung des Senats nicht in Betracht (insoweit teilweise das Rechtsschutzbedürfnis verneinend und eine eingeschränkte Prüfung vornehmend: OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 -, juris Rdnr. 3 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 S 20.96 -, juris Rdnr. 9; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 3 M 11/94 -, juris Rdnr.7 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18

    Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Zwar entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, wenn der Baukörper bereits fertiggestellt ist; hingegen besteht es auch nach Fertigstellung der baulichen Anlage des Vorhabens fort, wenn der Dritte Beeinträchtigungen geltend macht, die nicht (nur) in der Durchführung der Baumaßnahme mit der Errichtung des Baukörpers, sondern (auch) in der bestimmungsgemäßen Nutzung der baulichen Anlage liegen, und diese Nutzung fortdauert (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 10.04.2018 - OVG 10 S 40.17 -, juris, RdNr. 3; BayVGH, Beschl. v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 -, juris, RdNr. 18 f.; SächsOVG, Beschl. v. 12.02.2015 - 1 B 297/14 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.; HambOVG, Beschl. v. 21.10.2009 - 2 Bs 152/09 -, juris, RdNr. 3 f.; NdsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 -, juris, RdNr. 4; Beschl. d. Senats v. 03.11.2004 - 2 M 513/04 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 2 B 385/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Genehmigung des Neubaus eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. April 2005 - 10 B 157/05 -, juris Rn. 7; Hamb. OVG, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 -, BRS 74 Nr. 193 = juris Rn. 3 f.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 4. März 2009 - 2 CS 08.3331 -, juris Rn. 2 f., und vom 16. Januar 2003 - 20 CS 02.3173 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 - 1 ME 134/08 -, BRS 73 Nr. 180 = juris Rn. 4, und vom 6. Dezember 2004 - 1 ME 256/04 -, BRS 67 Nr. 64 = juris Rn. 9 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Januar 2005 - 8 S 2720/04 -, BRS 69 Nr. 183 = juris Rn. 2; OVG Bremen, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 B 345/03 -, juris (nur Leitsatz); OVG Berlin, Beschluss vom 28. August 2001 - 2 SN 11.01 -, DÖV 2001, 1055 = juris (nur Leitsatz).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2014 - 1 MB 8/14

    Anfechtung einer genehmigungsabweichenden Bauausführung

    In der Regel ist nach Fertigstellung der baulichen Anlage das mit dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage verbundene Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, nicht mehr zu erreichen (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.04.2014, 9 CS 13.2007, Juris [Rn. 17], OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.06.2013, 2 M 34/13, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.10.2009, 2 Bs 152/09, Juris, VGH Mannheim, Beschl. v. 12.01.2005, 8 S 2720/04, BRS 69 Nr. 183).
  • VG Hamburg, 26.06.2017 - 6 E 3327/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Eidelstedt

    Das mit dem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes insoweit verfolgte Ziel der Antragsteller, die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Verlegung des Duvenackergrabens zu verhindern, da es an einer ordnungsgemäßen Vorprüfung gemäß § 3c Satz 2 UVPG zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen fehle, kann nicht mehr erreicht werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.10.2009, 2 Bs 152/09, juris Rn. 3).
  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2022 - 5 L 66/22

    Nachbareilantrag; Rücksichtnahmegebot; Doppelhaus; Abstandflächenverstoß -

    vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 1 B 297/14 -, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 3 S 2259/12 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 M 34/13 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 17. November 2015 - 9 CS 15.1762 -, juris.
  • VG Cottbus, 06.09.2022 - 3 L 285/21
    Aus diesen Gründen kann auch- anders als der Antragsgegner meint - keine Rede davon sein, dass die Vollziehung keine Fakten schaffen würde, welche die Durchsetzung von Nachbarrechten im Hauptsacheverfahren unverhältnismäßig erschweren kann (das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise verneinend, wenn die angegriffene Baugenehmigung nicht zu einer erkennbaren Änderung der Art der Nutzung führt: OVG Hamburg, Beschl. v. 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 -, juris, Rn. 4 f.; Kalb/Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Werkstand: 145. EL Februar 2022, § 212a, Rn. 39).
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